Wir werden - beginnend mit dem 23. Mai 2021 - nach dem Gottesdienst wieder die Möglichkeit zur Gemeinschaft bei Kaffee und Tee anbieten.
Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben für die Gastronomie, d.h. an den fünf vorhergehenden Tagen muss der Inzidenzwert für den Kreis Euskirchen unter 100 gelegen haben. Um teilnehmen zu können, wird alternativ
Da die Anzahl der Sitzplätze im Aussenbereich geringer ist als die im Gottesdienstsaal, beschränken wir die Teilnahme auf die Gottesdienstbesucher.
Wir werden auch hier eine Anwesenheitsliste führen, die wir analog zur Teilnehmerliste des Gottesdienstes nach 4 Wochen vernichten.
Das Ganze ist ein Versuch, das normale Gemeindeleben wieder aufleben zu lassen. Es ist unsere Hoffnung, dass alle Teilnehmer dies verstehen und ernst nehmen. Die Alternative wäre sonst, dass wir diese Begegnungsmöglichkeit wieder streichen.
Georg S. Lorrig
(für den Vorstand der Freien Christengemeinde Kall e.V.)
Wir orientieren uns dabei an den Vorgaben für die Gastronomie, d.h. an den fünf vorhergehenden Tagen muss der Inzidenzwert für den Kreis Euskirchen unter 100 gelegen haben. Um teilnehmen zu können, wird alternativ
- ein negativer Test eines Testzentrums, der nicht älter als 48 Stunden ist (gemäss Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ab dem 28. Mai 2021, §7)
- ein Nachweis über einen vollständigen Impfstatus
- ein Nachweis über eine überstandene Corona-Infektion
Da die Anzahl der Sitzplätze im Aussenbereich geringer ist als die im Gottesdienstsaal, beschränken wir die Teilnahme auf die Gottesdienstbesucher.
Wir werden auch hier eine Anwesenheitsliste führen, die wir analog zur Teilnehmerliste des Gottesdienstes nach 4 Wochen vernichten.
Das Ganze ist ein Versuch, das normale Gemeindeleben wieder aufleben zu lassen. Es ist unsere Hoffnung, dass alle Teilnehmer dies verstehen und ernst nehmen. Die Alternative wäre sonst, dass wir diese Begegnungsmöglichkeit wieder streichen.
Georg S. Lorrig
(für den Vorstand der Freien Christengemeinde Kall e.V.)
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